• Geschäfts- und Lieferbedingungen

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen der
    futura MEDIA-SERVICE GmbH & Co. KG – Krefeld

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    1. Allgemeines

     

    1. Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe der futura MEDIA-SERVICE GmbH & Co. KG erbracht werden.
    2. Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn futura MEDIA-SERVICE die Lieferung der Waren ausführt, ohne ihnen ausdrücklich zu widersprechen. Die Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ausschließlich dann zurück, wenn die futura MEDIA-SERVICE mit ihren Kunden einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen hat.
    3. Der Kunde der futura MEDIA-SERVICE GmbH & Co. KG übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt die futura MEDIA-SERVICE von Ansprüchen Dritter frei.
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    2. Preise und Preisberechnung

     

    1. Es gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise der futura MEDIA-SERVICE zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit der Erstellung einer neuen Preisliste verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit.
    2. Sofern mit Kunden Verträge über die fortlaufende Lieferung von Waren über einen längeren Zeitraum abgeschlossen werden, behält sich futura MEDIA-SERVICE vor, die in diesen Verträgen zugrunde gelegten Preise einer möglichen veränderten Kastenentwicklung anzupassen.
    3. Soweit Preise nach Minuten oder Metern berechnet werden, ist die von der futura MEDIA-SERVICE festgestellte Anzahl maßgeblich.
    4. Alle Preisangaben sind Stückpreise, Preise pro Vorgang oder pro Längeneinheit, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.
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    3. Angebote

     

    1. Angebote der futura MEDIA-SERVICE sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung der futura MEDIA-SERVICE zustande oder aber dadurch, dass die bestellte Leistung tatsächlich erbracht wird.
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    4. Mindestbestellbetrag

     

    1. Die von den Kunden der futura MEDIA-SERVICE aufgegebenen Bestellungen müssen grundsätzlich jeweils einen Netto-Warenwert von mindestens € 10,- erreichen. Für geringere Bestellmengen berechnet die futura MEDIA-SERVICE den Kunden pro Bestellung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,-.
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    5. Schriftform der Aufträge

     

    1. Die futura MEDIA-SERVICE nimmt Aufträge/Bestellungen grundsätzlich nur in schriftlicher Form entgegen. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Kunden oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftfarm hervorgerufene Übermittlungsfehler ausschließlich zu Lasten des Kunden.
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    6. Versand und Verpackung

     

    1. Versendungen erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch für die vom Kunden aufgegebenen oder von der futura MEDIA-SERVICE veranlassten Rücksendungen.
    2. Die futura MEDIA-SERVICE ist berechtigt, die Sendungen unter Nachnahmeerhebung zu tätigen.
    3. Die Verpackung erfolgt nach dem Ermessen der futura MEDIA-SERVICE.
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    7. Lieferung und Termine

     

    1. Von der futura MEDIA-SERVICE angegebene Liefertermine sind grundsätzlich keine Fixtermine. Die in schriftlichen Bestellungen von dem Kunden genannten Fixtermine sind für die futura MEDIA-SERVICE nur dann als solche verbindlich, wenn diese sie diese schriftlich bestätigt hat.
    2. Leistungsstörungen, die auf Lieferschwierigkeiten der Lieferfirmen der futura MEDIA-SERVICE beruhen, hat die futura MEDIA-SERVICE dem Kunden gegenüber nicht zu vertreten, ganz unabhängig davon, auf welchen Gründen diese Schwierigkeiten beruhen. Insbesondere entstehen dem Kunden hieraus keinerlei Rechte gegen die futura MEDIA-SERVICE.
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    8. Verarbeitung und Lagerung

     

    1. Die futura MEDIA-SERVICE liefert Material für normale Beanspruchung, insbesondere im Hinblick auf Temperaturen und Belastungen. Für die sachgerechte Lagerung der gelieferten Waren ist der Kunde selbst verantwortlich. futura MEDIA-SERVICE übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch übermäßige und unsachgemäße Beanspruchung entstehen. Der Kunde ist bei Zweifeln über die Beanspruchbarkeit der Waren verpflichtet, sich bei der futura MEDIA-SERVICE die erforderlichen Auskünfte einzuholen.
    2. Für den Fall, daß das vertraglich vereinbarte Bandmaterial wegen Lieferschwierigkeiten des Lieferanten oder aus sonstigen technischen, logistischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht verwendet werden kann, ist die futura MEDIA-SERVICE berechtigt, ohne ausdrückliche Rücksprache mit dem Kunden, nach eigenem Ermessen ein hinsichtlich der Qualität ähnliches Material zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden. Gleiches gilt für Kassettengehäuse, Videoboxen und alle anderen Materialien, die im üblichen Geschäftsbetrieb der futura MEDIA-SERVICE verwendet werden.
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    9. Zahlung

     

    1. Die Lieferung erfolgt per Nachnahme oder gegen Bankeinzug.
    2. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden sämtliche Forderungen der futura MEDIA-SERVICE zur sofortigen Zahlung fällig. Der geschuldete Betrag ist mit mindestens 2% über dem Diskontsatz zu verzinsen.
    3. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen.
    4. Ausgeschlossen sind Abzüge jeglicher Art.
    5. Vor vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge, einschließlich der Verzugszinsen, ist die futura MEDIA-SERVICE zu keiner weiteren Lieferung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet.
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    10. Eigentumsvorbehalt

     

    1. Der futura MEDIA-SERVICE bleibt das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren sowie den daraus durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung vorbehalten. Dies gilt insbe- sondere auch dann, wenn die Ware verarbeitet wird (§§ 947,948,950,951 BGB).
    2. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen tritt der Käufer bereits im Vorwege mit Abschluß des Kaufvertrages sämtlich an die futura MEDIA-SERVICE zu deren Sicherung ab. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht gegenüber der futura MEDIA-SERVICE vertragsgemäß nachkommt. Übersteigt die Summe derabgetretenen Forderungen den Nennbetrag der zu sichernden Forderung um mehr als 20%, so hat die futura MEDIA-SERVICE Forderungen im Werte des übersteigenden Betrages nach seiner Wahl an den Käufer zurückzuübertragen.
    3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von der futura MEDIA-SERVICE unter Eigentumsvorbehalt gelieferte oder gefertigte Gegenstände oder Materialien zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Pfändungen Dritter sind der futura MEDIA-SERVICE unverzüglich mitzuteilen. Hierdurch entstehende Kosten, insbesondere Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für den Übergang von urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechten, sofern die futura MEDIA-SERVICE solche Rechte anläßlich der von ihr erbrachten Leistung erworben hat.
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    11. Gewährleistung und Mängelrügen

     

    1. Mängelrügen oder Beanstandungen offensichtlicher Mängel haben innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zu erfolgen. Andernfalls verfallen die Gewährleistungsansprüche. Bei Handelsgeschäften gelten im übrigen die Vorschriften der §§ 377 f. HGB.
    2. Im übrigen gilt für die von futura MEDIA-SERVICE verkauften Produkte die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 6 Monaten ab Gefahrübergang. Die Gewährleistung erfolgt nur für solche Mängel, die ausschließlich auf Materialfehler, fehlerhafter Verarbeitung u.ä. zurückzuführen sind. Entsprechend ausgeschlossen ist die Gewährleistung für später auftretende Fehler, wenn diese nicht bei dem gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch entstanden sind. Ebensowenig wird eine Haftung für die normale Abnutzung etwa von Verschleißteilen, Video- und Audioköpfe, Projektionslampen, Röhren, Gummirallen etc. übernommem.
    3. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch die futura MEDIA-SERVICE.
    4. Ganz gleich, um welche Erzeugnisse und Materialien es sich handelt, stellen Farbabweichungen zu den Vorgaben des Kunden keine Mängel dar, die als solche gerügt werden könnten oder zur Verweigerung der Annahme berechtigen.
    5. Die Kastenregelung des § 476a BGB findet keine Anwendung. Aus diesem Grunde ist die futura MEDIA-SERVICE nicht verpflichtet, die mit der Nachbesserung und Ersatzlieferung verbundenen Transport- und Wegekosten und/oder andere erhöhte Aufwendungen zu tragen.
    6. Nachbesserungen Dritter, die ohne die Zustimmung der futura MEDIA-SERVICE durchgeführt werden, bringen die Mängelhaftung der futura MEDIA-SERVICE zum Erlöschen.
    7. Im Falle einer Mängelrüge des Kunden ist dieser nur in dem Umfang zu einer Zahlungsverweigerung berechtigt, der dem Verhältnis der reklamierten Waren zu der Gesamtlieferung entspricht.
    8. Für den Verkauf von gebrauchten Waren schließt die futura MEDIA-SERVICE GmbH & Co. KG jede Gewährleistung aus.
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    12. Haftung

     

    1. Die futura MEDIA-SERVICE haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
    2. Die futura MEDIA-SERVICE übernimmt keine Gewährleistung dafür, daß von ihr gelieferte Maschinen oder Geräte den Sicherheitsvorschriften des Landes entsprechen, in dem der Kunde die Maschinen oder Geräte aufstellt. Technische Änderungen, die erforderlich sind, um den jeweiligen Richtlinien zu entsprechen, denen der Kunde unterliegt, können auf Kosten des Kunden ausgeführt werden. In einem solchen Fall obliegt es dem Kunden, der futura MEDIA-SERVICE sämtliche relevanten Vorschriften und Richtlinien in schriftlicher Form vorzulegen.
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    13. Garantie gewerblicher Schutzrechte und sonstiger Rechte

     

    1. Der Kunde steht dafür ein, daß dem von ihm erteilten Auftrag behördliche und gesetzliche Bestimmungen und Anforderungen sowie Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Er garantiert, im Besitz der Lizenz- und Auswertungsrechte zu sein und in keinerlei Hinsicht gegen gewerbliche Schutzrechte zu verstoßen. Er stellt die futura MEDIA-SERVICE von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt besonders hinsichtlich Gema-Gebühren. Generell ist der Kunde verantwortlich, eventuell anfallende Abgaben selbst an die entsprechenden Institutionen abzuführen und seine Meldepflichten zu prüfen. Auf Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, durch Vorlage seiner Verträge und/oder behördlichen Genehmigungen etc. den gewünschten Nachweis zu liefern.
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    14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

     

    1. Erfüllungsart und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen ist der Sitz der futura MEDIA-SERVICE.
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    15. Rechtswahl

     

    1. Die Anwendbarkeit des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
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    16. Sonstige Bestimmungen

     

    1. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Jede von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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