futura | Urheberrechtserklärung
Der Auftraggeber sichert für den vorliegenden sowie für alle der Futura Media Service GmbH & Co. KG zukünftig erteilten Aufträge folgendes zu:
- Der Auftraggeber ist Inhaber aller erforderlicher Leistungsschutzrechte, insbesondere der Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte, zur rechtmäßigen Durchführung der Futura Media Service GmbH & Co. KG erteilten Aufträge.
- Der Auftraggeber sichert zu, die im Rahmen der Durchführung der Aufträge durch die Futura Media Service GmbH & Co. KG erforderlichen Vergütungen an die zuständige urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft abzuführen.
- Der Auftraggeber versichert, daß die der Futura Media Service GmbH & Co. KG zur Vervielfältigung übergebenen Werke
- weder indiziert noch Gegenstand eines laufenden Indizierungsverfahrens sind,
- keinen volksverhetzenden, gewaltverherrlichenden oder sonst offentsichtlich schwer jugendgefährdenden Inhalt (§ 6 GjSM) haben und
- nicht mit einem indizierten Titel ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich (§ 18 a GjSM) sind.
- Unbeschadet etwaiger weitergehender Ansprüche und Rechte wird der Auftraggeber die Futura Media Service GmbH & Co. KG von allen gegen diese erhobenen Ansprüche Dritter wegen der im Rahmen der Aufträge erfolgten Verwendung der Ton-, Bild- und Datenaufzeichnungen freistellen, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Dies schließt auch Forderungen und Klagen nationaler und internationaler Urheberrechtsgesellschaften oder entsprechender Organisationen gegen die Futura Media Service GmbH & Co. KG wegen behaupteter oder tatsächlicher Verletzungen dieser Rechte einschließlich etwaiger Anwalts- oder Gerichtskosten ein.