futura | GEMA Abwicklung

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Für alle Audio CDs und Datenträger mit Audioinhalten ab einer Auflage von 300 Medien ist eine GEMA Meldung erforderlich. Ohne eine GEMA Auslieferungsgenehmigung dürfen diese nicht produziert werden.

Es ist nicht ausschlaggebend, ob das Material für die CD Produktion schon bei einer Verwertungsgesellschaft registriert ist oder nicht. Wurde das Material noch bei keiner Verwertungsgesellschaft registriert, so ist eine Beantragung der Freistellung eine reine Formalität, welche keinerlei Gebühren verursacht. Selbst für eine CD mit reinem Dateninhalt muss eine Meldung erfolgen.

Eine GEMA Gebühr wird erst dann erhoben, wenn es sich um Audio Inhalte handelt, die sich im GEMA Repertoire befinden. Die notwendigen Formulare finden Sie unter: https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/

Sie haben keine Zeit, sich mit der GEMA Abwicklung zu beschäftigen? Das übernehmen wir gern für Sie. Hierzu benötigen wir eine Liste der Titel/Inhalte und die Namen der Komponisten oder Urheberechtsinhaber. Wir bereiten die entsprechenden Formulare vor, leiten sie weiter an die GEMA. Sie erhalten dann eine Auslieferungsgenehmigung, die zur Produktion benötigt wird. Für diese Dienstleistung berechnen wir Ihnen 35,70 € inkl. 19 % MwSt.

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