futura | Urheberrechtserklärung

Der Auftraggeber sichert für den vorliegenden sowie für alle der Futura Media Service GmbH & Co. KG zukünftig erteilten Aufträge folgendes zu:

  1. Der Auftraggeber ist Inhaber aller erforderlicher Leistungsschutzrechte, insbesondere der Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte, zur rechtmäßigen Durchführung der Futura Media Service GmbH & Co. KG erteilten Aufträge.
  2. Der Auftraggeber sichert zu, die im Rahmen der Durchführung der Aufträge durch die Futura Media Service GmbH & Co. KG erforderlichen Vergütungen an die zuständige urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft abzuführen.
  3. Der Auftraggeber versichert, daß die der Futura Media Service GmbH & Co. KG zur Vervielfältigung übergebenen Werke
    • weder indiziert noch Gegenstand eines laufenden Indizierungsverfahrens sind,
    • keinen volksverhetzenden, gewaltverherrlichenden oder sonst offentsichtlich schwer jugendgefährdenden Inhalt (§ 6 GjSM) haben und
    • nicht mit einem indizierten Titel ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich (§ 18 a GjSM) sind.
  4. Unbeschadet etwaiger weitergehender Ansprüche und Rechte wird der Auftraggeber die Futura Media Service GmbH & Co. KG von allen gegen diese erhobenen Ansprüche Dritter wegen der im Rahmen der Aufträge erfolgten Verwendung der Ton-, Bild- und Datenaufzeichnungen freistellen, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Dies schließt auch Forderungen und Klagen nationaler und internationaler Urheberrechtsgesellschaften oder entsprechender Organisationen gegen die Futura Media Service GmbH & Co. KG wegen behaupteter oder tatsächlicher Verletzungen dieser Rechte einschließlich etwaiger Anwalts- oder Gerichtskosten ein.

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